ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB)

1. Was diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und SabShine.ch (Sabshine).
1.2 Von Sabshine vermittelte Leistungen
Werden Ihnen von Sabshine Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Unternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab. In diesen Fällen ist Sabshine nicht Ihre Vertragspartei und für die Erfüllung der Verträge nicht verantwortlich. Es gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Partner.

2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Sabshine abgeschlossen wird
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Sabshine kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei unserer Buchungsstelle zustande. Mit der Buchung bestätigen Sie, die AVB (Allgemeinen Vertragsbedingungen) verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Bei schriftlichen Buchungen, per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Webseite wird der Vertrag stillschweigend abgeschlossen. Sabshine hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unsere Prospekte, Ausschreibungen auf unseren Webseiten und in anderen Werbemitteln sind keine verbindlichen Angebote.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer (auch für «Ersatzteilnehmer» nach Ziffer 5.4).

3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt/Flyer, auf unserer Internetseite sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.2 Beginn und Ende der Leistungen
Die Leistungen von Sabshine beginnen, wie in der Reiseausschreibung vermerkt, ab Hotel. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sowie die Rückreise sind Sie selber besorgt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/Flyer/Webseite resp. den weiteren Werbemitteln. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend. Preisänderungen nach Vertragsabschluss s. Ziffer 6.
4.2 Zahlungsbedingungen
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses sind folgende Zahlungen zu leisten: Voller Betrag bei Reisen innerhalb der Schweiz. In Ausnahmefällen können andere Regelungen zur Anwendung kommen. Dies wird Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.
4.2.2 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, den Reisevertrag ohne weitere Fristansetzung zu kündigen und die noch nicht bezogenen Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 zur Zahlung fällig.
4.3 Buchungsgebühren
Bei den von uns veranstalteten Reisen wird keine Buchungsgebühr erhoben, d.h. diese ist bereits im Endpreis enthalten
4.4 Reisedokumente
4.4.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag und ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn ausgehändigt oder zugestellt.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), müssen Sie uns dies persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen.
5.2 Annullierungskosten
5.2.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen werden folgende Annullierungskosten erhoben
45-31 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
30-15 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
14 und weniger Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
5.2.2 Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung zu finden.
5.2.3 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.
5.3 Annullierungskostenversicherung
5.3.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.
5.4 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen.
Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit, usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
Bei Reisen in der Schweiz bis 2 Tage vor Reisebeginn;
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises. Sabshine orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften, usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Programmänderungen
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Sabshine behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Programmänderungen
Sabshine behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Programm usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. Sabshine bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Sabshine orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.3 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Programmänderungen vorgenommen werden
6.3.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
6.3.2 Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.

7. Reiseabsage durch Sabshine
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Sabshine ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Sabshine Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für einige von Sabshine angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Sabshine die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
7.3.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Sabshine die Reise absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1 Sabshine ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen Sabshine soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Sabshine verursachen, darf Sabshine die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf Sabshine die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen Sabshine den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 11).

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen
9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Sabshine nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Sabshine-Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Sabshine-Reiseleitung wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Sabshine-Reiseleitung schriftlich festhalten. – Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
10.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Sabshine geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Sabshine geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Sabshine unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der Sabshine-Reiseleitung und allfällige Beweismittel beizulegen.

11. Haftung von Sabshine
11.1 Allgemeines
Sabshine vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der Sabshine-Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Vorbehalten bleiben Ziffer 8.1 f. und nachfolgende Bestimmungen.
11.2 Haftungsausschlüsse
Sabshine haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; Auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Sabshine oder Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Sabshine ausgeschlossen.
11.2.1 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Sabshine im Rahmen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, der anwendbaren nationalen Gesetze.
11.2.2 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Sabshine auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die anwendbaren nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.4 Nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Sabshine nicht.
11.3 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertragsbedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.4 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

12. Bild- und Tonrechteübertragung
Sabshine kann auf allen durchgeführten Reisen Fotos, Videos und Filme produzieren auf denen die Teilnehmer allenfalls erkennbar sind. Mit dem Einverständnis bei der Anmeldung, kann Sabshine alle Produktionen für sämtliche Einsätze in der internen und externen Kommunikation zu Werbezwecken ohne zusätzliche Entschädigung nutzen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Im Verhältnis zwischen Ihnen und Sabshine als Veranstalter bzw. Vermittler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Uster vereinbart.
13.2 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetze.

Sabshine.ch
c/o Sabine Zahn
Buchhaldenstrasse 7
CH-8610 Uster/Schweiz

Ausgabedatum: April 2016